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Für Rechtsgeschäfte, die den Verkauf einer Ware / die Erbringung einer Dienstleistung / die Erbringung einer Werkleistung durch blue-technologies zum Gegenstand haben, gelten ergänzend die hier unter B) dargestellten Verkaufsbedingungen.
- Funktions- und Leistungsangaben 1.1. Die geschuldete Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung der blue-technologies ergibt sich ausschließlich aus den dem Kunden zur Verfügung gestellten Vertragsdokumenten, insbesondere den etwaigen Funktions- und Leistungsbeschreibungen. Diese und sonstige Angaben stellen nur Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- Vergütungen, Zahlungsbedingungen 2.1. Alle im Vertrag und in Preislisten genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Steuern und Abgaben (insbes. USt.).
- a) werktags 06:00 – 08:00 Uhr: 50% Zuschlag
- b) werktags 18:00 – 22:00 Uhr: 50% Zuschlag
- c) werktags 22:00 – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
- d) Samstag 06:00 – 22:00 Uhr: 50% Zuschlag
- e) Samstag 22:00 – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
- f) Sonntag/bundeseinheitliche Feiertage sowie solche in NRW: 100% Zuschlag
- Abnahme 3.1. Sofern blue-technologies sich zu einer werkvertraglichen Leistung verpflichtet hat, wird blue-technologies den Kunden über die Fertigstellung des Werkes informieren (Erklärung der Abnahmebereitschaft).
- Störungen bei der Leistungserbringung 4.1. Wenn eine Ursache, die keiner der beiden Vertragspartner zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), die Termineinhaltung unmöglich macht, verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Störung, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich auftretenden Störung und die Dauer der Störung unverzüglich zu unterrichten.
- Eigentumsvorbehalt 5.1. blue-technologies behält sich das Eigentum an sämtlichen von blue-technologies zu übereignenden Gegenständen (einschließlich einzuräumender Rechte) bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag vor.
- Liefertermine 6.1. Prognostizierte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin zugesagt oder vereinbart ist. Die Vereinbarung eines verbindlichen Leistungstermins steht stets unter dem Vorbehalt, dass blue-technologies die Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
- Pflege von Software 7.1. Die Pflege von Software muss zusätzlich beauftragt werden und wird in diesem Fall von blue-technologies gegen Zahlung einer monatlichen sog. Pflegegebühr durchgeführt. Die im jeweiligen Vertragsverhältnis zu erbringenden Pflegeleistungen ergeben sich aus den jeweiligen vertraglichen Regelungen. Sie können unter anderem Updates, Upgrades, Fehlerbehebung oder eine Service-Hotline umfassen.
- Urheber- und Nutzungsrechte 8.1. blue-technologies gewährt dem Kunden für den vereinbarten Nutzungszeitraum ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software entsprechend den vertraglichen Vorgaben im Land des Lieferortes für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
- Sachmängel 9.1. Der Kunde hat die Ordnungsmäßigkeit der vertragsgegenständlichen Leistung unverzüglich nach Übergabe / Zurverfügungstellung zu prüfen und jegliche Beanstandungen, insbesondere Sachmängel, innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung schriftlich anzuzeigen. Die Meldung muss Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form darstellen und alle für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen enthalten. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Kann die Mangelhaftigkeit nur mit unzumutbaren Untersuchungen festgestellt werden, ist die Mangelhaftigkeit unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls erst nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Bei Missachtung dieser Regelungen gilt die vertragsgegenständliche Leistung als genehmigt.
- Rechte Dritter 10.1. Die Software von blue-technologies ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, zu liefern bzw. zu überlassen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.